Der Gutsherr schrieb
auch die Mitgift vor, und nur, wenn alle Bestimmungen genau erfüllt
wurden, bekam der Bauer den Freibrief. Wann der Griepshop von der Leibeigenschaft
frei geworden ist, weiß ich nicht. Ich denke mir aber, dass er unter dem
Freiherrn vom Stein selbständig geworden ist. In Gerichtssachen gehörte
der Griepshop in der Franzosenzeit 1807-1811 zu dem Friedensgericht Haddenhausen.
Das ist aus einer Akte zu ersehen, wonach ein jahrelanger Prozess zwischen
dem Coloni Griepshopes und dem Heuerling Klipmeyer geführt
wurde. Diese Akte besteht aus mehreren Gerichts-verhandlungen, und wenn
nicht schon viel vergilbt wäre, könnte man sicher den Verlauf eines Prozesses
daraus entnehmen. Das Ganze wird durch eine Kordel mit den französischen
Nationalfarben blau, rot, weiß zusammengehalten. |
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